Patienteninformationen

Unsere Arbeit ist unsere Leidenschaft und ein positiver Antrieb für jeden neuen Tag. Sie bringt uns dazu, Herausforderung als Chance zu verstehen und neue Ziele zu erreichen. 

Zuweisung und Bewilligung:

Für die Inanspruchnahme einer ambulanten Therapie ist ein Überweisungsschein von Ihrem behandelnden Haus- oder Facharzt erforderlich.  

Die Bewilligung der Überweisung übernehme gerne ich für Sie, dazu müssen Sie bitte die ärztliche Verordnung zum ersten Termin mitbringen. Im Rahmen der verordneten und genehmigten Leistungen werden die Behandlungsformen aus unserem umfassenden Therapieangebot auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt. 

Abrechnung:

Nach Abschluss der Behandlungsserie erhalten Sie eine Sammelrechnung der durchgeführten Leistungen. Diese können Sie nach Bezahlung mit dem Rechnungsbeleg und dem bewilligten Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse zur Rückvergütung einreichen. Die Höhe der Rückerstattung durch Ihre Krankenkasse hängt von den jeweiligen Tarifen, der Therapiedauer und der Art der Behandlung ab. Die verbleibenden Restkosten können von entsprechenden Zusatz- oder Unfallversicherungen übernommen werden.